0750 Service und Wartung Elektro- und Prozessleittechnik SWEP

Warum Wartung und Service?

Regenbecken und andere Anlagen zur Regenwasserbehandlung sind teure Investitionen des Steuerzahlers. Ihre zuverlässige Funktion trägt wesentlich zur Reinhaltung unserer Gewässer bei. Bei einem Versagen der maschinellen und elektrotechnischen Ausrüstung kann es zu einer Gewässerverschmutzung mit ordnungs-, straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen kommen.

Um die Funktion der Anlage über lange Zeit sicherzustellen, muss sie regelmäßig und qualifiziert gewartet und gepflegt werden. Ihr Betriebspersonal sollte deshalb nach der Montage von uns in die Funktion der Anlage eingewiesen werden. Zu den von uns gelieferten Geräten gibt es ausführliche Bedienungs- und Wartungsanleitungen.

Bei komplexen Anlagen oder beim Fehlen eigenen Personals mit Spezialqualifikation empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob Sie die Wartung der technischen Ausrüstung nicht durch uns durchführen lassen wollen. Qualifizierte und regelmäßige Wartung erhöht nicht nur die Betriebssicherheit, sondern verlängert auch die Lebensdauer der Anlage. Auf Dauer spart gute Wartung auch gutes Geld.

Instandhaltung: Wartung, Inspektion und Instandsetzung

Die Instandhaltung der technischen Ausrüstung eines Regenbeckens setzt sich aus WartungInspektion und Instandsetzung zusammen, siehe ATV-Arbeitsblatt A 148 /1/.

Wartung und Inspektion sind unterschiedliche Arbeiten, teilweise aber mit fließenden Übergängen. Die Inspektion kann in der Regel gut vom Personal des Betreibers selbst durchgeführt werden. Alle Maßnahmen, die der Erkennung und Beurteilung des Ist-Zustandes der Anlage dienen, sind Inspektionen.

Die Wartung dagegen wird oft sachverständigen Firmen überlassen. Unter den Begriff der Wartung fallen alle Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes der technischen Ausrüstungen.

Unter den Begriff der Instandsetzung fallen alle Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes. Dazu zählen:

  • Vorbereitungsmaßnahmen: Kostenermittlung, Terminplanung, Bereitstellung von Mitteln usw.
  • Ausführung: Demontage, Zerlegen, Prüfen, Ersetzen oder Reparieren von Teilen, Einstellung, Einbau usw.
  • Wiederinbetriebnahme: allgemeine Überprüfung, Funktionsprobe, Abnahme, Fertigmeldung, Freigabe
  • Dokumentation: Revision von Plänen, Auswertung des Schadens nach Art, Umfang, Zeitaufwand usw.

Vorschriften und Gesetze

Im Wassergesetz für Baden-Württemberg steht:

§45c (1): „Abwasseranlagen sind so zu unterhalten und zu betreiben, dass der nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik erreichbare Wirkungsgrad erzielt wird.“ und

§45 b (2): „..Die Gemeinden haben... Regenwasser- und Abwasserbehandlungsanlagen herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Sie können sich zur Erfüllung dieser Pflicht Dritter bedienen.“

Das Bayerische Staatsministerium nennt konkrete Mindestintervalle für die Kontrolle. Ausführlich gibt das ATV-Arbeitsblatt A 147, Teil 1 /5/ und Teil 2 /6/, Mindestinspektions- und -wartungsintervalle für die jeweiligen Bauteile und Geräte sowie den erforderlichen Personal-, Fahrzeug- und Gerätebedarf an. Auszüge sind in den folgenden Tabellen zu sehen.

Nach VOB Teil B (§13 Nr. 4, Abs. 2) /7/ beträgt „bei maschinellen und elektrotechnischen / elektronischen Anlagen [...], bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, [...] die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche [...] ein Jahr [...]“. Wenn jedoch eine Verjährungsfrist von 2 Jahren und mehr vereinbart wird, dann muss hierfür ein besonderer Wartungsvertrag mit uns abgeschlossen werden.

Wartung und Service durch UFT

Wir haben Sie bei der Planung der elektrotechnischen Ausrüstung beraten, diese später gefertigt, geliefert und in der Regel auch montiert. Wir sind mit Vorgeschichte, Bauwerk, Geräten, Elektrik, Elektronik und Vorschriften vertraut. Gerne übernehmen wir auch die langfristige Wartung und den Service der Anlage. Wenn Sie dies wünschen, schließen Sie einen Wartungsvertrag mit uns ab.

Unsere Servicetechniker kommen auf Anforderung oder nach Terminvereinbarung im gut ausgerüsteten Werkstattwagen zu Ihnen und sorgen für den sicheren Betrieb der von uns gelieferten Anlagen.

Im Rahmen von Wartungsverträgen können von uns auch die Aufgaben der Eigenkontrolle, z.B. das jährliche Bilanzieren der Entlastungswassermengen, die Überprüfung der Genauigkeiten von Messeinrichtungen und die Betriebsdokumentation übernommen werden.

Wir betreuen schon seit vielen Jahren zahlreiche Anlagen in ganz Deutschland und können damit auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückblicken.

Wie sieht ein Wartungsvertrag aus?

In den Verträgen werden alle wichtigen Punkte geregelt, wie Wartungsumfang, -dauer und -häufigkeit, Dokumentation, Kündigung, zusätzliche Wartungstermine und Kosten. Je nach Anlage, Erfordernissen und Wünschen des Kunden wird der Wartungsvertrag jeweils individuell zugeschnitten.