Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen finden auch bei UFT in regelmäßigen Abständen Sicherheitstechnische Unterweisungen statt. Im Arbeitsschutzgesetz §12 ist geregelt, dass zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterwiesen werden muss, und zwar:
(1) vor Aufnahme einer Tätigkeit
(2) bei Veränderung von Aufgabenbereichen
(3) nach Unfällen
(4) bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien
(5) wiederholt in regelmäßigen Abständen
UFT legt sehr großen Wert auf die Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die jährliche Unterweisung ist deshalb sehr umfangreich und durchdacht. Schließlich darf nichts vergessen werden, was zu Sicherheit und Gesundheit beitragen kann.
Die jährliche Sicherheitstechnische Unterweisung bei UFT fand kürzlich bei schönstem Frühlingswetter teilweise indoor, teilweise outdoor statt. Die UFT-Mitarbeiter Manuel Fischer und Ralf Herrmann sowie Jürgen Kauffmann und Martin Amon informierten ihre Kollegen und Kolleginnen als interne Referenten über Gaswarn-, Höhensicherungs- und Belüftungsgeräte, Selbstretter, Dreibock und Ladungssicherung. Der zweistündige Hauptteil der Unterweisung wurde von einem externen Referenten von der Firma BAD abgehalten. Für alle Fahrbeauftragten gab es anschließend zusätzlich eine Unterweisung für den Umgang mit Flurförderfahrzeugen (Stapler).
Immer schön vorsichtig sein und gesund bleiben!
https://www.bad-gmbh.de/