Wasserbilanz
Der Begriff Wasserbilanz meint strenggenommen das Verfahren, mit dem im neuen DWA-Arbeits- bzw. Merkblattkonvolut DWA-A/M 102 (BWK A/M 3) der Nachweis des lokalen Wasserhaushaltes erfolgt. Es gilt für neu erschlossene Siedlungsgebiete, den Wasserhaushalt im bebauten Zustand durch eine Bilanz der Größen Oberflächenabfluss, Verdunstung und Grundwasserneubildung möglichst weitgehend an den unbebauten Zustand anzunähern. Hierzu werden langjährige Jahresmittelwerte dieser Größen anhand von Flächenkenndaten (Befestigung, Gefälle, Bodenart, Bewuchs u.a.) und der geographischen Lage (z.B. anhand des Hydrologischen Atlasses Deutschland) berechnet. Als Bilanzgebiet ist gemäß DWA-A 102-2 das Gebiet anzusetzen, welches entwässerungstechnisch neu erschlossen wird.
Oft wird der Begriff "Wasserbilanz" auch synonym zu "Wasserhaushalt" gebraucht.
Siehe auch Kritikpunkte zum Wasserhaushaltsnachweis.
Autor: G. Weiß · Revisionsstand: 26.02.2021