Wasserhaushalt: Nachweis nach A 102-2 und M 102-4
Das neue DWA-Arbeits- bzw. Merkblattkonvolut DWA-A/M 102 (BWK A/M 3) fordert für neu erschlossene Siedlungsgebiete den Nachweis des lokalen Wasserhaushaltes und dessen möglichst weitgehende Annäherung an die Verhältnisse im unbebauten Zustand. Hierzu werden langjährige Jahresmittelwerte für den Direktabfluss, die Grundwasserneubildung und die Verdunstung anhand von Flächenkenndaten (Befestigung, Gefälle, Bodenart, Bewuchs u.a.) und der geographischen Lage (z.B. anhand des Hydrologischen Atlasses Deutschland) berechnet. Als Bilanzgebiet ist gemäß DWA-A 102-2 das Gebiet anzusetzen, welches entwässerungstechnisch neu erschlossen wird.
Dieser neue Ansatz ist als Gesamtmaßnahme zu sehen, um den negativen Folgen starker Flächenversiegelung (verminderte Grundwasserneubildung, Hitzeinseleffekt in Städten, starke Abflussspitzen in Stadtgewässern) entgegenzuwirken. Traditionelle ableitungsorientierte Misch- und Trennsysteme können dies nicht leisten und verschieben den Wasserhaushalt in Richtung mehr Direktabfluss, weniger Versickerung und deutlich weniger Verdunstung, und zwar umso mehr, je höher die Flächenversiegelung ist.
Die Berechnung der Wasserhaushaltsgrößen erfolgt nach den sehr detaillierten Angaben im Merkblatt M 102-4. Nach den dortigen Angaben ist bei zielgerichteter Anwendung alternativer Entwässerungsverfahren mit Versickerung und einer Förderung der Verdunstung durch einen hinreichend großen Grünflächenanteil eine Abweichung von den Wasserhaushaltsgrößen des unbebauten Zustandes von maximal 10 Prozentpunkten erreichbar.
Das Verfahren ist neu; Anwendungserfahrungen fehlen bislang und es gibt Kritikpunkte.
Autor: G. Weiß · Revisionsstand: 22.02.2021