Als Sohlensprung bezeichnet man einen geringen Höhenunterschied zwischen dem Zulauf eines Drosselorgans und dem Ablauf. Oft ordnet man zusätzlich einen Einlaufsumpf an.

Sohlensprung

Höhenunterschied zwischen der ankommenden und abgehenden Kanalsohle an einem Abflussbegrenzer  in einem Drosselschacht bei halbtrockener oder trockener Aufstellung. Wird ein Regenüberlaufbecken in eine vorhandene Kanalhaltung eingeschaltet, ist es oft schwierig, einen Sohlensprung (auch Sohlsprung) vorzusehen, weil die ankommende und die weiterführende Kanalsohle fast auf derselben Höhe liegen. Ein Sohlensprung ist grundsätzlich jedoch wünschenswert, denn er wirkt zulaufseitigen Ablagerungen entgegen.

Der in einem Bauwerk vorhandene oder geplante Sohlensprung ist für die Auswahl eines Abflussbegrenzers ein entscheidendes Kriterium. Viele Drosseln benötigen konstruktiv einen Sohlensprung, zumeist in der Größenordnung von maximal einer Nennweite der Drossel. Einige Wirbelventile UFT-FluidCon, die Brillenklappe UFT-FluidMoon, MID-Abflussregler sowie auch Drosselschieber UFT-FluidGate und das Hakenschütz UFT-FluidHook kommen ohne Sohlensprung aus.

Autor: G. Weiß · Revisionsstand: 05.11.2020