Systembild eines Mischsystems, welches nach DWA-A 102 mit einem Nachweisverfahren überrechnet wird. Die Einzugsflächen sind anteilig drei Belastungskategorien zugeordnet. Die roten Kreise symbolisieren die ermittelten Frachten des Schmutzparameters AFS63 als Zielgröße.

Mischsystem, Bemessung von Behandlungsbauwerken nach DWA-A 102

Für die Bemessung von Regenüberlaufbecken im Mischsystem greift A 102-2 grundsätzlich auf das Verfahren nach dem alten DWA-Arbeitsblatt ATV-A 128 (1992) zurück, nach dem für das gesamte Entwässerungssystem zunächst ein fiktives Zentralbecken bemessen wird. Das geschieht mit einem auf der CSB-Fracht und entsprechend angesetzten CSB-Konzentrationen basierenden „Kochrezept“, welches nur mit einem zusätzlichen Einflusswert bei besonders großen AFS63-Konzentrationen ergänzt wurde. Das Nachweisverfahren zum Nachweis des ausreichenden Beckenvolumens der vorhandenen oder geplanten Standorte modelliert in einer Schmutzfrachtsimulation das gesamte Entwässerungsnetz vereinfacht. Die Berechnung erfolgt nach A 102-2 allerdings unter Ansatz der AFS63-Konzentrationen und –frachten, aber nach wie vor unter Einhalten einer zulässigen modellspezifischen Entlastungsfracht, die durch Simulation des fiktiven Zentralbeckens gewonnen wurde. Neu ist, dass die Sedimentationswirkung in Durchlaufbecken mit den gleichen Ansätzen wie bei Regenklärbecken im Trennsystem angesetzt werden darf. Auch Flächenabkopplungen und Entsiegelungen können sachgerecht berücksichtigt werden. Bodenfilter, Schrägklärer und andere spezielle Bauwerke können ebenfalls berücksichtigt werden. Das nach A 128 zulässige vereinfachte Aufteilungsverfahren entfällt künftig.

Mit diesem Verfahren wird erreicht, dass bestehende Bauwerke in Mischsystemen in den meisten Fällen nicht nachträglich „ins Unrecht gesetzt“ werden, zumal die Mischsysteme ja in aller Regel bereits Bestand sind und Neubauten nur in sehr seltenen Fällen vorkommen werden. Hingegen erlaubt es das Verfahren nun, diese Systeme effektiv zu optimieren und auch einen Parallelvergleich zu den AFS63-Emissionen aus Trennsystemen in derselben Stadt durchzuführen.

Autor: G. Weiß · Revisionsstand: 22.02.2021