Schema eines Mischsystems als Grobnetz für eine Schmutzfrachtberechnung, noch nach dem alten Arbeitsblatt A 128. Schematisch und ohne Zahlenangaben für die resultierenden CSB-Frachten in kg/a, die an den Regenentlastungen ins Gewässer emittiert werden.

Nachweisverfahren

Überbegriff für Verfahren zur Schmutzfrachtbilanz zur Bemessung von zentralen Behandlungsbauwerken des Misch- oder Trennsystems nach den Vorgaben der Arbeitsblätter ATV-A 128 (1992) (veraltet) oder neu DWA-A 102 / BWK-M 3. In einem Schmutzfrachtberechnungsmodell wird das betreffende Einzugsgebiet detailliert oder vereinfacht modelliert und so der Niederschlags-Abfluss-Prozess sowie der Abflussprozess im Kanalnetz und das Füllen, Überlaufen und Entleeren von Regenüberlaufbecken oder Regenklärbecken verschiedener Betriebswiese simuliert. Als Niederschlagsbelastung dient heute zumeist eine gemessene oder synthetische Langzeit-Regenreihe mit hoher Auflösung (typisch > 10 Jahre, 5 min Zeitauflösung), deshalb wird die Schmutzfrachtberechnung auch als Langzeitsimulation bezeichnet.

Die Schmutzfracht wird anhand eines Zielparameters (nach ATV-A 128 der CSB, nach DWA-A 102 die AFS63) ermittelt. Mittels geeigneter Ansätze wird der Schmutzabtrag aus dem Einzugsgebiet modelliert und je nach Modell auch der Transportprozess im Kanalnetz einschließlich dem Sedimentationsprozess, in einigen Fällen (Retentionsbodenfilter) auch der Filterwirkung, in Behandlungsanlagen. Auch die Wirkung der Kläranlage kann berücksichtigt werden (nach A 102 verpflichtend); diese wird zumeist nicht direkt simuliert, sondern eine bestimmte Ablaufkonzentration angesetzt.

Ergebnis des Nachweisverfahrens ist die detailliert an einzelnen Einleitungsstellen oder summarisch aus allen Punkteinleitungen des Entwässerungssystems, ggf. einschließlich der Kläranlagenablaufes, emittierte Gesamtfracht des gewählten Zielparameters, z.B. in kg AFS63 pro Jahr. Oft wird diese Größe flächenspezifisch in kg/(ha·a) umgerechnet.

Zum Nachweis einer hinreichenden Wirkung der untersuchten Anlagen für den Gewässerschutz wird dieses Berechnungsergebnis entweder direkt mit einem zulässigen Grenzwert (z.B. 280 kg/(ha·a) AFS63 für Regenklärbecken und Schrägklärer im Trennsystem nach DWA-A 102) oder aber mit einer zulässigen modellspezifischen Entlastungsfracht verglichen. Letztere errechnet sich durch gleichartige Simulation eines fiktiven Zentralbeckens, welches selbst ohne Simulation anhand einer Rechenvorschrift bemessen wurde (Regenüberlaufbecken im Mischsystem nach ATV-A 102 oder dem älteren A 128).

Gegenüber früheren vereinfachenden Bemessungsverfahren auf Formelbasis haben Nachweisverfahren den Vorteil, projektspezifische Eigenarten (etwa die gegenseitige Beeinflussung hintereinandergeschalteter RÜB im Mischsystem oder aber besondere Betriebsweisen bei Regenklärbecken im Trennsystem) genauer erfassen zu können.

Autor: G. Weiß  ·  Revisionsstand 26.02.2021