Durchlaufbecken
Ein Durchlaufbecken ist nach DWA-A 166 ein „Regenbecken mit Sedimentationskammer sowie Klärüberlauf und ggf. Beckenüberlauf, das mechanisch geklärtes Mischwasser (Regenüberlaufbecken) oder mechanisch geklärtes Regenwasser (Regenklärbecken) entlastet“. Nach dieser Definition sind also die Regenklärbecken mit oder ohne Dauerstau im Trennsystem eine Untergruppe der Durchlaufbecken, die klassisch im Mischsystem zu finden sind. Diese werden dort nach ATV-A 128 an Stellen angeordnet, bei denen infolge großer Teileinzugsflächen oder von Vorentlastungen nicht mit einem Spülstoß zu Beginn eines Regenereignisses gerechnet werden muss.
Die Bemessung des erforderlichen Beckenvolumens erfolgt im Mischsystem nach Maßgabe des DWA-Merkblatts DWA-A 102-2, früher war hierfür das mittlerweile zurückgezogene Arbeitsblatt ATV-A 128 einschlägig. Nach A 102-2 wird in der Regel ein Nachweisverfahren mit einer Schmutzfrachtberechnung durchgeführt, wobei im Volumen kein Unterschied zwischen Fangbecken und Durchlaufbecken gemacht wird. DWA-A 102-2 erlaubt dabei auch die Berücksichtigung der Absetzwirkung.
Regenklärbecken im Trennsystem (RKB) werden nach Maßgabe des neuen Arbeitsblatts DWA-A 102-2 nach dem Kriterium einer hinreichend geringen AFS63-Entlastungsfracht bemessen. Dafür ist die Bemessungs-Oberflächenbeschickung beim kritischen Abfluss ausschlaggebend; es darf die Sedimentationswirkung eines Durchlaufbeckens mit angesetzt werden. Das früher für die Bemessung von RKB gültige Merkblatt DWA-M 153 wurde mittlerweile zurückgezogen. Die konstruktive Durchbildung erfolgt nach wie vor nach DWA-A 166 .
Wichtig ist beim Entwurf eines Durchlaufbeckens oder Regenklärbeckens die gegenseitige hydraulische Abstimmung des Klär- (KÜ) und des Beckenüberlaufs (BÜ). Zum einen darf der BÜ erst dann anspringen, wenn über den KÜ und damit durch die Sedimentationskammer mindestens der kritische Abfluss Qkrit fließt (nach DWA-A 102 mit einer kritischen Regenspende von in der Regel 15 l/(s ha) berechnet, nach dem alten DWA-M 153 je nach Anforderung unterschiedlich hoch). Die BÜ-Schwelle muss also höher angeordnet werden als die KÜ-Schwelle, typischerweise um 20-30 cm. Zum anderen ist bei Zufluss eines Starkregens sicherzustellen, dass dann der größte Teil über den BÜ abfließt und idealerweise nur wenig mehr als der kritische Abfluss über den KÜ. Das ist möglich, wenn man den Klärüberlauf gleichzeitig als Abflussbegrenzer ausbildet, entweder als einfachen Schlitz oder aber in Form eines selbstregulierenden Klärüberlaufs UFT-FluidClari, der eine fast senkrechte Kennlinie hat. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den BÜ mit einem selbstregulierenden Entlastungsorgan auszustatten, etwa unserer Biegeklappe UFT-FluidBend oder der Federstauklappe UFT-FluidFlap, die die Eigenschaft haben, bei Überlaufereignissen den Wasserstand nur sehr gering ansteigen zu lassen. Als KÜ genügt dann eigentlich ein festes Wehr.
Durchlaufbecken können als Rechteckbecken oder als Rundbecken und im Haupt- wie im Nebenschluss ausgeführt werden. Für beide Beckenformen sind nach DWA-A 166 bestimmte Nachweise für Geometrie, Oberflächenbeschickung und einige weitere Größen zu führen.
Klär- und Beckenüberläufe sollten auch mit Tauchwänden ausgerüstet werden. An Klärüberläufen halten diese wegen der senkrechten Zuströmung und der relativ großen Aufenthaltszeit des Wassers im Becken Schwimmstoffe meist recht effektiv zurück.
Da ein Durchlaufbecken eine Sedimentationsanlage ist, ist bei der Anordnung von Strömungserzeugern zur Beckenreinigung während der Entleerung Vorsicht geboten. Rührwerke oder Strahlbelüfter dürfen nur eingeschaltet werden, wenn der Beckenwasserstand im Absinken begriffen ist und deutlich unter der KÜ-Schwelle steht, um ein Austragen aufgewirbelten Schlamms bei einem Nachregen zu vermeiden. In der EMSR-Technik ist dazu eine Tendenzerkennung der Wasserstandsmessung erforderlich.
Autor: G. Weiß · Revisionsstand: 18.01.2023