Fangbecken im Haupt- und Nebenschluss (schematisch)

Fangbecken

Ein Fangbecken ist nach der Terminologie des DWA-A 166 lapidar ein „Regenbecken mit Speicherkammer und Beckenüberlauf (ohne Klärüberlauf)“. Fangbecken werden zumeist im Mischsystem gebaut, und zwar nach ATV-A 128 dort, wo bei nicht vorentlasteten Einzugsgebieten mit dem Auftreten eines Spülstoßes gerechnet werden muss. Regenklärbecken ohne Dauerstau können auch als Fangbecken ausgebildet werden, jedoch ist diese Anordnung selten.

Fangbecken im Mischsystem werden nach Maßgabe des Arbeitsblattes DWA-A 102, früher des mittlerweile zurückgezogenen ATV-A 128, bemessen. Da die Beckenkammer nicht als Sedimentationskammer wirkt, ist ihre geometrische Form belanglos und kann aus rein baulichen oder betrieblichen Erwägungen, etwa im Hinblick auf die Anordnung von Spülkippen oder Strahlreinigern, gewählt werden. Fangbecken können daher als Rund- oder Rechteckbecken wie auch mit anderen Grundrissformen gebaut werden. Die Anordnung ist im Hauptschluss wie im Nebenschluss möglich. Die Schwellenbelastung der BÜ-Schwelle ist nach DWA-A 166 auch bei Fangbecken auf 300 l/(s m) und bei hohen Schwellen auf 700 l/(s m) beschränkt.

Autor: G. Weiß · Revisionsstand: 18.01.2023

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