Hauptschluss
Ein Becken ist nach DWA-A 166 im Hauptschluss angeordnet, wenn „Beckenkammer und Kanalnetz sowohl bei der Füllung als auch bei der Entleerung hydraulisch gekoppelt“ sind. „d. h. die Beckenkammer füllt und entleert sich gleichzeitig mit dem Kanalnetz“. Die Beckenkammer wird vom Trockenwetterabfluss ständig durchströmt. Das betrifft Regenüberlaufbecken (Durchlaufbecken und Fangbecken) im Mischsystem, Regenrückhaltebecken im Misch- und Trennsystem und Hochwasserrückhaltebecken an Gewässern. Sobald der Zufluss größer als der Abfluss des Abflussbegrenzers wird, staut das Hauptschlussbecken ein. Es entleert sich bei nachlassendem Zufluss selbsttätig in freiem Gefälle. In Regenüberlaufbecken des Mischsystems ist bei geeigneter Gestaltung (Stauraumkanal, Rundbecken) auch eine gewisse Selbstreinigung möglich, denn bei der Entleerung kann auch Schlamm zur Kläranlage gelangen.
Eine Hauptschlussanordnung ist nur möglich, wenn im Zulaufkanal ein Einstau zulässig ist, der gleich der Beckentiefe plus der Überfallhöhe am Beckenüberlauf ist.
Autor: G. Weiß · Revisionsstand: 04.11.2020