Hochwasserrückhaltebecken
Ein Hochwasserrückhaltebecken (HRB) dient zur Dämpfung von Hochwasser-Abflussspitzen in einem Gewässer, in der Regel ist es als offenes Erdbecken im Hauptschluss gestaltet und das Gewässer fließt ständig hindurch (im Gegensatz zu einem Regenrückhaltebecken, welches bei Trockenwetter nicht durchströmt wird). Eine Nebenschlussanordnung ist auch möglich, man spricht dann auch von einem Polder. DIN 19 700 klassifiziert Hochwasserrückhaltebecken nach der Höhe ihres Absperrbauwerks (Damm oder Staumauer) und dem Speichervolumen.
Ein HRB hat als wichtigstes Ausrüstungselement einen Abflussbegrenzer, der auf den maximalen schadlos ableitbaren Abfluss in der nachfolgenden Gewässerstrecke (etwa durch eine Ortschaft) ausgelegt wird. Hier können Wirbelventile größerer Nennweite sowie gesteuerte Wirbelventile zum Einsatz kommen, ebenso Drosselschieber oder Hakenschütze. Schieber und Schütze können auch optional in Abhängigkeit vom Wasserstand im HRB gesteuert werden, um so einen konstanten Abfluss zu erreichen. Das erlaubt zwar ein besseres Ausnutzen des Speicherraums, ist aber eine sicherheitsrelevante Funktion, die zudem nur sehr selten benötigt wird, denn ein HRB staut erst bei kräftigen mehrjährlichen Hochwässern überhaupt ein. Ein wichtiges Thema bei HRB ist auch die ökologische Durchgängigkeit.
Weiterhin benötigt jedes HRB einen Beckenüberlauf, hier Hochwasserentlastung genannt, um bei extremen (z.B. 1000-jährlichen) Hochwässern, die das HRB ganz füllen, das gefährliche Überströmen des Dammes zu vermeiden, welches diesen zerstören und eine Flutwelle auslösen könnte. Die Notentlastung sollte hydraulisch überlastbar sein, also auch noch größere Abflüsse als den Bemessungsabfluss ohne Dammüberströmung zulassen. Das ist bei einer offenen Notentlastung, etwa als Dammscharte, und nachfolgend einer offenen befestigten Rinne am einfachsten erreichbar.
Autor: G. Weiß · Revisionsstand: 04.11.2020