Tauchwand
Tauchwände vor Überlaufschwellen sind Einrichtungen zum Grobstoffrückhalt in Bauwerken der Misch- wie Trennkanalisation und in EN 752 erwähnt. Sie tauchen von oben in den Wasserspiegel ein und werden vom überlaufenden Wasser unterströmt. Aus diesem Grund können Tauchwände schwimmendes Gut zurückhalten, im Wasserkörper driftende Fremdstoffe wie Toilettenpapier jedoch nur sehr beschränkt.
Einfache Tauchwände werden in einigen Bauwerken als Betonscheiben, in aller Regel aber als nachträglich installierte Edelstahlkonstruktionen ausgeführt. Es ist dabei auf mechanische Stabilität zu achten, denn bei großen Abflüssen können die Druckkräfte auf die großflächigen Bleche beträchtlich sein.
Das Wasser soll bei der Passage einer Tauchwand möglichst keinen zusätzlichen hydraulischen Höhenverlust (zusätzlich zur Überfallhöhe am nachgeschalteten Wehr) erleiden. Um dies zu erreichen, fordert DWA-A 111 bestimmte Mindestabstände von der Wehrschwelle, vom Bauwerksboden unter der Tauchwand und eine Mindesttauchtiefe. Sind diese Werte eingehalten, kann z.B. der Beckenüberlauf wie gewohnt hydraulisch berechnet werden. Über die Effizienz des Schwimmstoffrückhalts sagen diese Maße jedoch nichts aus.
Tauchwände können auch vor selbstregulierenden Entlastungsorganen, etwa unserer Biegeklappe UFT-FluidBend oder der Federstauklappe UFT-FluidFlap, eingesetzt werden. Die A 111-Mindestabstände gelten dann ebenfalls, und zwar bezogen auf die komplett "umgelegte" Klappe.
Für eine gute Wirkung von Tauchwänden ist es erforderlich, dass das Wasser im Bauwerk vor der Passage der Tauchwand eine hinreichende Aufenthaltszeit hat, damit die Schwimmstoffe aufschwimmen können. Es gilt dazu, die Bauwerksabmessungen groß und die Fließgeschwindigkeiten gering zu halten. In der Praxis stößt das aber oft auf Probleme, speziell in kompakten Bauwerken und bei Nachrüstungen. Oft kommt dort eine nach den genannten A 111-Abstandsregeln angeordnete Tauchwand im oder über dem Querschnitt der Zulaufhaltung zu liegen, wodurch Schwimmstoffe dann erst hinter der Tauchwand auftauchen würden. Unsere Kompakt-Tauchwand UFT-FluidCombi vermeidet dieses Problem.
In Regenklärbecken des Trennsystems, speziell solchen mit Dauerstau, sollen Tauchwände zum Havarieschutz oft auch den Rückhalt von Leichtflüssigkeiten in Havariefällen gewährleisten. Hierzu ist es erforderlich, die Tauchwandelemente gegeneinander und gegen den Bauwerksbeton abzudichten. Zum Rückhalt fester Schwimmstoffe in Regenüberlaufbecken und Regenüberläufen ist das zumeist nicht erforderlich, zumal wenn diese nach Regenende entleert werden.
Autor: G. Weiß · Revisionsstand: 19.07.2024 StH