Regenüberlauf
Der Regenüberlauf gehört zu den Bauwerken zur Mischwasserbehandlung im Mischsystem und dient ausschließlich zur Abflussaufteilung. Ein bestimmter Drosselabfluss wird von einem Abflussbegrenzer Richtung Kläranlage weitergeleitet; diesen übersteigende Zuflüsse bei Regen werden ohne Speicherung oder Behandlung ins Gewässer abgeschlagen.
Vielfach sind Regenüberläufe noch aus der Anfangszeit der Kanalisation vorhanden und in Betrieb, oft mit Rohrdrosseln und niedrigen Schwellen. Ein Regenüberlauf entspricht heute nach DWA-A 102 (oder dem früheren Arbeitsblatt ATV-A 128) durchaus noch den Regeln der Technik, sofern sein Drosselabfluss hinreichend groß ist, so dass das Bauwerk selten überläuft. Als Drosselabfluss ist in der Regel der mit einer Regenspende von 15 l/(s·ha) zu berechnende kritische Abfluss Qkrit anzusetzen. Nach A 102-2 ist bei großen Einzugsgebieten eine Abminderung des Drosselabflusses mit zunehmender Fließzeit zulässig. Der Mindestdrosselabfluss soll nach A 128 50 l/s betragen – offenbar noch ein Zugeständnis an vorhandene Rohrdrosseln, wo geringere Abflüsse nur mit Schwierigkeiten möglich sind. Bei empfindlichen Gewässern mit weitergehenden Anforderungen wurden in der Vergangenheit durch einige Landesrichtlinien, etwa in Baden-Württemberg, ein erhöhter Drosselabfluss (mit einer Regenspende von 30 l/(s·ha) berechnet) gefordert. Da der derart berechnete Drosselabfluss oft wesentlich größer ist als der Ausbauabfluss der Kläranlage, sind Regenüberläufe ausschließlich als Vorentlastungen vor Regenüberlaufbecken zulässig.
Es wird oft die Frage gestellt, ob geringe Abweichungen im Drosselabfluss bei bestehenden Bauwerken kritisch sind. Mithilfe einer Schmutzfrachtberechnung kann man jedoch nachweisen, dass für die Kombination Regenüberlauf + nachgeschaltetes Regenüberlaufbecken die in das Gewässer abgegebene Gesamtentlastungsfracht nur sehr unempfindlich auf den tatsächlichen Drosselabfluss des Regenüberlaufs reagiert – ist dieser zu gering, so entlastet der Regenüberlauf etwas mehr, das Becken dafür etwas weniger, in der Summe aber etwa gleich viel als bei korrekt eingestelltem Drosselabfluss. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Maßnahmen zur Anpassung des Drosselabflusses an Regenüberläufen eher unwirtschaftlich sind.
Regenüberläufe gibt es mit hochgezogenem ein- oder zweiseitigem Wehr und einem Abflussbegrenzer, wobei Abflussteuerungen und -regelungen mit senkrechter Kennlinie hier wegen der fehlenden Volumenaktivierung im Bauwerk keine wesentlichen Vorteile haben. Die hydraulische Berechnung erfolgt nach DWA-A 111. Oft sind wie gesagt noch Rohrdrosseln (in Form einer Kanalhaltung mit engem Durchmesser) vorhanden. Soll deren Abfluss erhöht werden, kann oft die Überlaufschwelle etwas angehoben werden. Wird ein geringerer Drosselabfluss gewünscht, so kann ein Drosselschieber, etwa unser UFT-FluidGate, vor die abgehende Rohrdrossel gedübelt werden.
Im Zuge einer Schmutzfrachtberechnung darf nach DWA-A 102-2 Kanalstauvolumen, welches oberhalb eines Regenüberlaufs zur Verfügung steht, bis zur Höhe der Entlastungsschwelle ab einem flächenspezifischen Mindestwert von 5 m³/ha als Stauraumkanal mit unten liegender Entlastung angesetzt werden. Das Bauwerk zählt dann als Regenüberlaufbecken und der Drosselabfluss darf dann gegenüber dem mit 15 l/(s·ha) berechneten Wert reduziert werden. Für Regenüberläufe ist ein Mindestmischverhältnis nachzuweisen.
Eine andere Bauart ist der Springüberfall nach DWA-A 111, der in steilen Kanalnetzen mit schießendem Abfluss angewandt wird. Der Drosselabfluss wird dabei durch die Größe einer Öffnung im Boden des Gerinnes bestimmt. Darüber hinausgehende Zuflüsse überspringen die Öffnung und gelangen ins Gewässer.
Autor: G. Weiß · Revisionsstand: 13.12.2023