Grobstoffrückhalt in Regenbecken
Unästhetische Grobstoffe aus Becken- und Klärüberläufen vor allem des Mischsystems (vor allem Reste von Toilettenpapier und über die Toilette entsorgte Hygieneartikel) werden vom Laien oft als Versagen der Kanalisation interpretiert. Auch wenn solche Grobstoffe auf die Gewässergüte einen eher geringen Einfluss haben, besteht der berechtigte Wunsch, diese aus dem Überlaufwasser zu entfernen. Auch in der Europäischen Norm EN 752-4 (1997) werden Maßnahmen zum Grobstoffrückhalt explizit gefordert. Dort heißt es „Bei der Auslegung von Regenentlastungsanlagen sind Maßnahmen vorzusehen, um die Einleitung von aufschwimmendem Feststoffen und anderem unansehnlichem Material auf ein annehmbares Maß zu beschränken. Das kann den Einsatz von Tauchwänden, Rechen oder anderen Schutzmaßnahmen erfordern.“
Diese Formulierung ist allerdings nicht sehr streng. Ob ein Grobstoffrückhalt anzuraten ist, wäre sinnvollerweise von der rechnerischen Überlaufhäufigkeit der betreffenden Entlastung (z.B. aus einer Schmutzfrachtberechnung oder aus Messungen des Überlaufverhaltens) sowie von der Empfindlichkeit bzw. „Prominenz“ des betreffenden Gewässers abhängig zu machen. Bei einer Kurpromenade wird man höhere Anforderungen stellen als an einen Bach im Industriegebiet. Schließlich ist bei Bestandsbauwerken auch stets die Frage, ob eine Nachrüstung (auch schon mit Tauchwänden) wirtschaftlich möglich ist.
Neben Tauchwänden, die nur Schwimmstoffe zurückhalten können, kommen an Regenentlastungsanlagen Rechen- oder Siebanlagen zum Einsatz. In aller Regel wird das Rechen- oder Siebgut anders als an einem Kläranlagenrechen nicht herausgenommen, sondern verbleibt im Becken und wird bei der Entleerung des Regenüberlaufbeckens oder des Regenklärbeckens ohne Dauerstau mit dem Beckeninhalt der Kläranlage zugeführt.
Ein weiterer Einsatzbereich für Rechen oder Siebe ist als Vorstufe vor einem Schrägklärer, um ein Verstopfen der Lamellenzwischenräume zu vermeiden.
Rechenanlagen haben parallele Stäbe, Siebanlagen meist ein perforiertes Blech. Nach dem lichten Stababstand unterscheidet man Grob-, Mittel- oder Feinrechen. Nur bei guter Zugänglichkeit, guter Einsehbarkeit und geringer Überlaufhäufigkeit des Bauwerks empfiehlt sich eine Handabreinigung nach jedem Regenereignis. Hier kann unser Pendelrechen UFT-FluidRack zum Einsatz kommen, der bei Verlegung und hoher hydraulischer Belastung bei seltenen Starkregen aufklappt. Die Regel dürfte jedoch die automatische Abreinigung sein. Der Feinrechen UFT-FluidBarScreen-ROMAG hat waagrechte Stäbe und einen hydraulisch angetriebenen Reinigungskamm. Der GiWA-Rechen hat senkrechte Stäbe und optional einen energieautarken Wasserradantrieb. Zu den Sieben zählt auch der Trommeldrehfilter UFT-FluidRotor, der mit einer rotierenden Bürste über dem Wasserspiegel abgereinigt wird.
Rechen oder Siebe an Überlaufschwellen können auf verschiedene Art installiert werden. Die häufigste Anordnung ist vor oder auf der Schwelle mit im Wesentlichen waagrechter Durchströmung, wobei meist ein nachgeschaltetes Stauelement oder die Schwelle selbst dafür sorgt, dass bereits bei geringen Abflüssen ein größerer Teil der Rechen- oder Siebfläche durchströmt wird. Andere Anordnungsformen sind von unten nach oben durchströmt oder aber hinter der Schwelle von oben nach unten durchströmt, wobei die Siebgutabfuhr im letzteren Falle zumeist eine Pumpe erfordert.
Bei der hydraulischen Berechnung des Bauwerks ist zu beachten, dass ein Rechen stets einen hydraulischen Zusatzverlust verursacht. Dieser liegt in der Größenordnung von zumeist ca. 20-30 cm beim Bemessungsabfluss und ist der hydraulischen Rechenbemessung des Herstellers zu entnehmen. Gemäß DWA-A 166 braucht ein Rechen oder ein Sieb nicht auf den vollen Bemessungszufluss (aus der Kanalnetzberechnung) ausgelegt werden, sondern es genügt, ihn auf eine Regenspende von 80 l/(s·ha) auszulegen. Größere Zuflüsse führen zu einem Überströmen des Rechens. Von Bedeutung für die hydraulische Berechnung ist auch der nicht seltene Betriebsfall, dass die Rechenreinigung ausfällt und der gesamte Bemessungsabfluss durch Überströmung des Rechens abgeführt werden muss. Optional kann statt der Überströmung auch ein seitlicher Bypass vorgesehen werden, z.B. mit einem selbstregulierenden Entlastungsorgan wie unserer Federstauklappe UFT-FluidFlap.
Autor: G. Weiß · Revisionsstand: 04.11.2020